Tagesmutter sein …
Als qualifizierte Tagespflegeperson gibt es mehrere Möglichkeiten:
Tagesmutter
Klassische Kindertagespflege
Kinderfrau
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
TigeR
Kindertagesbetreuung in geeigneten Räumen
Tageseltern betreuen – meist neben eigenen Kindern – die Kinder anderer Eltern im eigenen Haushalt auf selbstständiger Basis. Je nach Bedarf sind Kinder von 0–14 Jahren in Tagespflege. Die Betreuungszeiten passen sich den Bedürfnissen der Eltern und den Möglichkeiten der Tageseltern an.
Tageseltern schaffen für die betreuten Kinder eine familienähnliche Situation, in der sich Kinder wohl fühlen können. Tageskinder leben mit den Kindern der Tageseltern in geschwisterähnlichen Verhältnissen.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (Eltern) betreuen (= Kinderfrau). Die meisten Kinderfrauen sind somit nur für Kinder aus der einen Familie in deren Haushalt tätig und können von den Eltern angestellt werden.
KinderTagespflege in geeigneten Räumen bedeutet, dass mehrere Kindertagespflegepersonen gemeinsam eine Betreuung von Kindern in anderen geeigneten Räumen durchführen. „Andere geeignete Räume“ bedeutet, dass diese Betreuung außerhalb bzw. getrennt von dem jeweiligen Familienhaushalt stattfindet. Die Räume müssen jedoch den Bedürfnissen der Kinder entsprechen und den individuellen Ansprüchen – insbesondere im Hinblick auf das Alter der Kinder – gerecht werden.
Pool-Tagespflegeperson
Pool-Tagespflegepersonen stehen derzeit den Tagespflegepersonen in den TigeRn für Urlaubs-und Krankheitsvertretung zur Verfügung.